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Vorgesetzte und Mitarbeitende besprechen im Rahmen der regelmässigen Beurteilungs- und Förderungsgespräche gemeinsam den Entwicklungsbedarf und passende Weiterbildungen für die Mitarbeitenden. Zusätzlich können nach Bedarf Weiterbildungen spontan entschieden werden sowie seitens der Vorgesetzten angeordnet werden.
Die Mitarbeitenden können nur nach vorheriger Genehmigung der Vorgesetzten Weiterbildungen während der Arbeitszeit absolvieren.
Wenn sich die UZH an den Kosten der Weiterbildung beteiligt, ist eine Vereinbarung zu treffen (siehe dazu § 16 WBR). Hier finden Sie die dazugehörige Vorlage:
Wenn die Entscheidung für eine Weiterbildung gefallen ist, sind die nächsten Schritte und Verantwortlichkeiten wie in dieser Übersicht dargestellt: