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UZH für Mitarbeitende

Planung und Verfahren einer Weiterbildung

Planung einer Weiterbildung

Vorgesetzte und Mitarbeitende besprechen im Rahmen der regelmässigen Beurteilungs- und Förderungsgespräche gemeinsam den Entwicklungsbedarf und passende Weiterbildungen für die Mitarbeitenden. Zusätzlich können nach Bedarf Weiterbildungen spontan entschieden werden sowie seitens der Vorgesetzten angeordnet werden.

Die Mitarbeitenden können nur nach vorheriger Genehmigung der Vorgesetzten Weiterbildungen während der Arbeitszeit absolvieren. 

Wenn sich die UZH an den Kosten der Weiterbildung beteiligt, ist eine Vereinbarung zu treffen (siehe dazu § 16 WBR). Hier finden Sie die dazugehörige Vorlage:

Vorlage Weiterbildungsvereinbarung (DOCX, 79 KB)

Verfahren einer Weiterbildung

Wenn die Entscheidung für eine Weiterbildung gefallen ist, sind die nächsten Schritte und Verantwortlichkeiten wie in dieser Übersicht dargestellt:

Prozessdiagramm "Weiterbildungsvereinbarung" (PDF, 104 KB)

Weiterführende Informationen