Anstellung Mitarbeitende
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen zu Ihrem Anstellungsverhältnis als Mitarbeiter*in an der Universität Zürich.

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Die meisten UZH Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung.
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten in der Regel als Probezeit.
Einmal jährlich findet zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen ein Beurteilungs- und Förderungsgespräch statt.
Anstellungen an der UZH sind grundsätzlich unbefristet, ausser im wissenschaftlichen Bereich.
Bei Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder bei Zivilstandsänderung ist eine Meldung zu machen.
Beschäftigungsgrad-Änderungen erfolgen ausschliesslich auf den Monatsanfang.
Während einer Anstellung sind Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder selbständige Erwerbstätigkeiten der UZH zu melden.
Ein interner Stellenwechsel ist ein UZH-interner Übertritt, der sich nahtlos aneinanderfügt. Erfolgt der interne Stellenwechsel nicht nahtlos – etwa bei einer Überschneidung der alten mit der neuen Stelle – wird dieser als Austritt und erneuter Eintritt gehandhabt.
UZH-Mitarbeitende werden spätestens mit dem Erreichen des 65. Altersjahres pensioniert, unabhängig vom Geschlecht und ordentlichen Rentenalter.
Informationen rund um die Auflösung Ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses.