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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen zu Ihrem Anstellungsverhältnis als Mitarbeiter*in an der Universität Zürich.
Die meisten UZH Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung.
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten in der Regel als Probezeit.
Einmal jährlich findet zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen ein Beurteilungs- und Förderungsgespräch statt.
Anstellungen an der UZH sind grundsätzlich unbefristet, ausser im wissenschaftlichen Bereich.
Bei Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder bei Zivilstandsänderung ist eine Meldung zu machen.
Während einer Anstellung sind Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder selbständige Erwerbstätigkeiten der UZH zu melden.
UZH-Mitarbeitende werden spätestens mit dem Erreichen des 65. Altersjahres pensioniert, unabhängig vom Geschlecht und ordentlichen Rentenalter.
Informationen rund um die Auflösung Ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses.