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UZH für Mitarbeitende

Austritt

Bei der Auflösung Ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses werden mit der letzten Lohnzahlung der anteilsmässige 13. Monatslohn sowie allfällige Ferien-, Mehrzeit- oder Überzeitguthaben ausbezahlt. Der Lohnausweis wird im Januar des Folgejahres Ihres Austrittes verschickt.

Weitere Informationen zu Kündigungsfristen, 13. Monatslohn, Ferien-, Mehrzeit-, und/oder Überzeitguthaben, Dienstaltersgeschenk, Arbeitszeugnis, Pensionskasse, Unfallversicherung und Lohnausweis entnehmen Sie dem Merkblatt «Austritt».

Merkblatt Austritt (PDF, 111 KB)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis