Navigation auf uzh.ch
Bei der Auflösung Ihres öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses werden mit der letzten Lohnzahlung der anteilsmässige 13. Monatslohn sowie allfällige Ferien-, Mehrzeit- oder Überzeitguthaben ausbezahlt. Der Lohnausweis wird im Januar des Folgejahres Ihres Austrittes verschickt.
Weitere Informationen zu Kündigungsfristen, 13. Monatslohn, Ferien-, Mehrzeit-, und/oder Überzeitguthaben, Dienstaltersgeschenk, Arbeitszeugnis, Pensionskasse, Unfallversicherung und Lohnausweis entnehmen Sie dem Merkblatt «Austritt».