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Im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung sind Sie verpflichtet, Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder eine selbständige Erwerbstätigkeit der UZH zu melden.
Welche Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen, entnehmen Sie dem Merkblatt Nebenbeschäftigung (PDF, 124 KB)
Bestehen Zweifel, ob eine Nebenbeschäftigung mit Ihrer Funktion an der UZH vereinbar ist, entscheidet die zuständige Stelle, ob eine Bewilligung eingeholt werden muss.
Das Formular «Meldung Nebenbeschäftigung» füllen Sie selbst aus und übergeben es dann Ihrer personalverantwortlichen Person zur Einreichung in der Abteilung Personal.
Meldung Nebenbeschäftigungen (PDF, 1 MB)*
FAQ Nebenbeschäftigungen (PDF, 101 KB)
Für Professor*innen gelten besondere Bestimmungen. Die entsprechenden Gesuche werden von der Abteilung Professuren bearbeitet.
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