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UZH für Mitarbeitende

Nebenbeschäftigungen

Im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung sind Sie verpflichtet, Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder eine selbständige Erwerbstätigkeit der UZH zu melden.

Welche Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen, entnehmen Sie dem Merkblatt Nebenbeschäftigung (PDF, 124 KB)

Bestehen Zweifel, ob eine Nebenbeschäftigung mit Ihrer Funktion an der UZH vereinbar ist, entscheidet die zuständige Stelle, ob eine Bewilligung eingeholt werden muss. 

Das Formular «Meldung Nebenbeschäftigung» füllen Sie selbst aus und übergeben es dann Ihrer personalverantwortlichen Person zur Einreichung in der Abteilung Personal.

Meldung Nebenbeschäftigungen (PDF, 1 MB)*
FAQ Nebenbeschäftigungen (PDF, 101 KB)

Für Professor*innen gelten besondere Bestimmungen. Die entsprechenden Gesuche werden von der Abteilung Professuren bearbeitet.

Abteilung Professuren

 

* Hinweis: PDF-Formulare müssen zur Bearbeitung zuerst auf Ihrem Arbeitsplatz gespeichert werden (z. B. unter Downloads oder Desktop). Öffnen Sie dann das Dokument über die rechte Maustaste und der Funktion «Öffnen mit» zwingend mit Adobe Acrobat Reader (oder Adobe Acrobat DC, Pro). Verwenden Sie dazu ein Adobe Acrobat Produkt mit einer Version ab 10.0. So kann das Formular problemlos ausgefüllt und gespeichert werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis