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Für folgende Reisen im Auftrag der UZH ist eine Bewilligung notwendig resp. empfohlen:
Antragsformular bewilligungspflichtige Reisen (UZH Login) (PDF, 615 KB)
Reisevorbereitungen für Gebiete mit erhöhter Gefährdung
Für sämtliche Reisen und Auslandaufenthalte im Auftrag der UZH in EU/EFTA-Staaten wird keine Bewilligung benötigt. Ebenfalls keine Bewilligung braucht es für Reisen und Auslandaufenthalte in Länder und Gebiete der Risikostufe «Insignificant», «Low» und «Medium», publiziert auf der Travel-Risk-Map von «International SOS».
Reisen und Auslandaufenthalte im Auftrag der UZH in Gebiete mit dem «Security-Risk» «High» und «Extreme», publiziert auf der Travel-Risk-Map von «International SOS», müssen bewilligt werden – bei der vorgesetzten Person sowie beim Dekan bzw. der Dekanin der jeweiligen Fakultät bzw. der entsprechenden Direktion, im Fall der ZDU-Einheiten.
Vor der Reise in solche Gebiete muss zudem eine Risikobeurteilung durch die Firma «International SOS» erstellt werden. Die Risikostufen der Reiseziele sind auf der Travel-Risk-Map der Firma «International SOS» publiziert.
Zusätzlich muss für Reisen in Gebiete der Risikostufe «Extreme» bei der Firma «Chubb» über Sicherheit und Umwelt eine separate Versicherungsdeckung abgeschlossen werden. info@su.uzh.ch
Für Reisen und Auslandaufenthalte im Auftrag der UZH in abgelegene («Remote») Gebiete, wo in Notfällen mit einer verzögerten Hilfe zu rechnen ist, empfiehlt die Universitätsleitung das Einholen einer Bewilligung.
Die Reisevorbereitungen sind analog von Reisen in die Zonen der Risikostufe «High» zu treffen. Die verzögerte, aufwändige Hilfe bei Notfällen bei Reisen in abgelegene Gebiete (medizinische Versorgung erst nach Stunden erreichbar), muss berücksichtigt werden. Die Kategorie «Remote» ist nicht als Risikostufe unter der «Travel Risk Map» aufgeführt. Die Beurteilung erfolgt durch die Reisenden selbständig oder nach Rücksprache mit Sicherheit und Umwelt. info@su.uzh.ch