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UZH-Angehörige, die im Auftrag der UZH ins Ausland reisen, zum Beispiel für Kongresse, Tagungen oder Feldforschung, inklusive Abordnungen sind zentral reiseversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Mitarbeitende, Dozierende, Doktorierende sowie Studierende, die im Rahmen ihres Curriculums und im Auftrag der UZH ins Ausland reisen. Nicht versichert sind Studierende z.B. während postgradualen Weiterbildungen (z.B. MAS, CAS, DAS), Auslandsemestern, Summer Schools und Mobilitätsprogrammen.
Die Reiseversicherung der Firma «Chubb» greift bei Unfall sowie Erkrankung im Ausland und übernimmt die Heilungskosten bei Notfällen im Ausland und die Kosten bei einer Rückführung/Repatriierung. Zudem bietet sie Versicherungsschutz – beispielsweise bei Reiseannulation, Gepäckverlust oder Personen- und Sachschäden (Privathaftpflichtversicherung).
Leistungsübersicht Reiseversicherung Chubb (UZH Login) (PDF, 94 KB)
Die Reiseassistenzdienste der Firma «International SOS» umfassen Risikobeurteilung und Vorbereitung bei Auslandreisen, bietet länderspezifische Reiseinformationen an und unterstützt im Notfall sowie im Schadenfall.
Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in Gebiete mit einer gemäss der Firma «International SOS» beurteilten erhöhten Gefährdung müssen bewilligt werden. Eine Bewilligung wird zudem für Reisen in abgelegene Gebiete empfohlen. Bitte berücksichtigen Sie die Informationen auf der nachfolgenden Website:
UZH: Bewilligungspflichtige Dienstreisen
Keine Bewilligung benötigen sämtliche Reisen und Auslandaufenthalte in EU/EFTA-Staaten. Ebenfalls keine Bewilligung braucht es für Reisen und Auslandaufenthalte in Länder und Gebiete der Risikostufe «insignificant», «low» und «medium», publiziert auf der Travel-Risk-Map von «International SOS».
Um den Versicherungsschutz für Länder mit hohen medizinischen Kosten – z.B. USA, Kanada, Japan, Australien – gewähren zu können, gilt es spezifische Reisevorbereitungen (siehe Reisevorbereitung 3,4) zu treffen. Bei einer Erkrankung oder in medizinischen Notfällen muss zur optimalen Unterstützung «International SOS» mittels Assistance App oder per Telefon informiert werden. Dadurch können zum Beispiel Kostengutsprachen durch «International SOS» ausgestellt werden.
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen
Für Reisen und Aufenthalte im Auftrag der UZH in sanktionierte Länder (z.B. Iran, Syrien, Nordkorea, Nordsudan, Kuba, Krim, Russland) muss mindestens eine Woche vor Abreise über «International SOS» ein Sanktionscheck durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Website:
UZH: Reisevorbereitungen für Dienstreisen