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Finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen über Ihre Anstellung an der UZH.
Die Universitätsleitung begrüsst Sie persönlich.
Erfahren Sie am Welcome Day mehr über Ihre Anstellung an der UZH, lernen Sie spannende Forschungsthemen kennen und vernetzen Sie sich mit Ihren neuen Kolleg*innen.
Die meisten unserer Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung. Lehrpersonen sind privatrechtlich angestellt.
Finden Sie alles Wissenswerte hier:
Anstellungsbedingungen öffentlich-rechtlich
Anstellung von Professorinnen und Professoren
Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen
Finden Sie hier Informationen zu den Pensionskassen:
Die UZH hat Voll- und Teilzeitarbeitsmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten.
Das administrative und technische Personal (ATP) ist verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.
Hier finden Sie die Regelungen zur Arbeitszeit.
Schwierige Situationen im Arbeitsverhältnis können vorkommen - bei Mitarbeitenden wie auch in Führungspositionen. Alle angestellten Mitarbeitenden der UZH können sich an nachstehende Beratungsstellen wenden, sollten sie von unangemessenem Verhalten betroffen sein oder solches beobachten. Die Angebote sind kostenlos.
Für Sie persönlich finden Sie auch andere Beratungsangebote unter:
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt uns am Herzen. Unter anderem steht Ihnen ein breites und sehr flexibles Angebot der Kinderbetreuung in der Nähe Ihres UZH Arbeitsplatzes zur Verfügung.
Führen an der UZH umfasst «Sich selbst führen», «Andere führen» und «Organisationseinheiten führen»: Entlang dieser drei Kontexte sind die Grundsätze beschrieben. Sie sind verbindlich für alle Führungsverantwortlichen.
Eine gute Führungskultur entsteht als gemeinschaftlicher Entwicklungsprozess von Führungsverantwortlichen mit den Mitarbeitenden. Die Führungsgrundsätze schaffen insofern Orientierung und Erwartungsklarheit für alle Mitarbeitenden und fördern ein gemeinsames Führungsverständnis.
Die UZH unterstützt ihre Mitarbeitenden bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Führungskompetenzen.
Die Universität Zürich ist eine autonome öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Unser Leitbild formuliert Identität, Ziele und Rolle der Universität in der Academia und in der Gesellschaft.
Unsere Policies sind von allen Mitarbeitenden und Führungskräften einzuhalten:
Für die Mehrheit unserer Mitarbeitenden gilt das Lohnsystem des Kantons Zürich. Die individuelle Lohnbestimmung erfolgt unter Berücksichtigung der Funktion und Ihrer Berufserfahrung.
Für Qualifikationsstellen und Lehrpersonen gelten fixe Einreihungsrichtlinien der UZH.
Die gesetzlichen Grundlagen für Ihr öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis sind die Personalverordnung der UZH (PVO-UZH) sowie das Personalgesetz und seine Verordnungen des Kantons Zürich (PG). Für privatrechtliche Anstellungen gilt das Obligationenrecht (OR).
Personalverordnung UZH (PVO-UZH)
Personalgesetz Kanton Zürich (PG)
Personalverordnung Kanton Zürich (PVO)
Vollzugsverordnung zum Personalgesetz Kanton Zürich (VVO)
Zahlreiche Reglemente und Richtlinien der UZH sind von allen Mitarbeitenden und Führungskräften einzuhalten. Sie haben eine Verpflichtung, sich hierüber aktiv und laufend zu informieren. Hier einige wichtige Beispiele:
Reglement Allgemeine Hausordnung
Der UZH ist das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden wichtig, genauso wie der Schutz der Informationen, die für Lehre, Forschung und die weiteren vielfältigen Aktivitäten von entscheidender Bedeutung sind.
Finden Sie alles Wissenswerte zu den Ständen und Standesorganisationen hier.
Sie als Mitarbeitende der UZH profitieren von vielfältigen Vergünstigungen und Extras. Lassen Sie sich inspirieren:
Berechtigte Mitarbeitende haben zudem die Möglichkeit, einen Verpflegungsbeitrag mit einer Lunch-Check-Karte zu beantragen. Dazu braucht es das UZH Login.
Die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden finden wir essentiell!
Die UZH bietet diverse interne Weiterbildungen an. Zudem haben UZH und ETH ein breites gemeinsames Sprachlernangebot. Auch das kantonale Aus- und Weiterbildungsangebot kann von unseren Mitarbeitenden genutzt werden.