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UZH für Mitarbeitende

Vergütung

Lohn

Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in zwölf oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.

Lohnreglement Übersicht 2024 (PDF, 168 KB)

Lohnreglement 2024 (PDF, 164 KB)

Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen 2024 (PDF, 239 KB)

Einreihungsrichtlinien für ärztliche und wissenschaftliche Funktionen sowie Weiterbildungsstellen an der VSF 2024 (PDF, 228 KB)

Ansätze Lehrpersonen (PDF, 26 KB)

ESKAS-Doktorierende UZH (Merkblatt) (PDF, 104 KB)

Praktikumslöhne 2024 (PDF, 100 KB)

Alle öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden erhalten eine Teuerungszulage, soweit der Kanton eine solche für das Kalenderjahr gewährt. Davon ausgenommen sind die Lernenden und Praktikant:innen, die jeweils eigenen kantonalen Entschädigungsmodalitäten unterliegen.

Lohnfestlegung (Lohnklasse und Lohnstufe)

In Vertretung der Universitätsleitung (per Kompetenzdelegation) legt die Abteilung Personal – und hier die HR Business Partner*innen – die Löhne der Mitarbeitenden der UZH fest. Die Lohnfestlegungen gelten nur, wenn sie von der Abteilung Personal vorgenommen wurden. 

Davon ausgenommen sind:

  • Festlegung der Lohnklasse 24 und höher für Funktionen von Mitarbeitenden: Entscheid über die Lohnklasse der Funktion durch die Universitätsleitung auf Antrag der Abteilung Personal
  • Lohnfestlegungen gemäss § 27 Personalverordnung des Kantons Zürich (PVO Kt ZH): Entscheid über die Lohnklasse und Lohnstufe durch die Universitätsleitung auf Antrag der Abteilung Personal
  • Lohnfestlegungen für Professor*innen: Zuständig ist die Abteilung Professuren.

Die Abteilung Personal erlässt und aktualisiert die Lohneinreihungs-Richtlinien und gestaltet die Lohnpolitik der UZH mit.

Zulagen

Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:

Abzüge

Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:

  • Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmenden mit  Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland
    Quellensteuer
  • Freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung

Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich

Die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Details zur aktuellsten Lohngleichheitsanalyse finden Sie hier:

UZH Lohngleichheitsanalyse 2023

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

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