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Die Lehrpersonen sind in der Regel privat-rechtlich angestellt. Diese Anstellung richtet sich nach dem Obligationenrecht (OR).
Curriculare Lehrleistungen von externen Lehrpersonen werden grundsätzlich im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis oder, wie im Fall von Blockveranstaltungen von im Ausland Ansässigen, im privatrechtlichen Auftragsverhältnis vergütet.
Wenn bereits an der UZH angestellte Personen Lehre übernehmen, wird die zusätzliche Lehrleistung in die öffentlich-rechtliche Anstellung integriert, und zwar entweder durch Erhöhung des Beschäftigungsgrads oder, falls dies aufgrund der Höhe des Beschäftigungsgrads nicht möglich sein sollte, durch eine Lohnanpassung.
Reglement über Lehranstellungen von externen Lehrpersonen an der UZH (PDF, 190 KB)
Teilrevsion des Reglements über die Anstellungen von externen Lehrpersonen an der UZH (LPR-UZH)