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Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO). Ebenfalls Anspruch haben Arbeitnehmende, welche einen eidgenössischen oder kantonalen Kaderausbildungskurs von «Jugend + Sport» oder ein Jungschützenleiterkurs absolvieren.
Die EO-Karte wird Ihnen im erfolgten Dienst abgegeben. Diese Karte muss unverzüglich durch Ihre personalverantwortliche Person der Abteilung Personal weitergeleitet werden.
Weitere Details entnehmen Sie dem Merkblatt.