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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen zu Ihrem Anstellung und Ihr Anstellungsverhältnis als Lehrperson an der Universität Zürich.
Externe Lehrpersonen sind in der Regel privatrechtlich angestellt.
Wissenschaftlich ausgewiesene Personen werden mit der Habilitation zu Privatdozent*innen ernannt und erhalten eine Lehrbefugnis (Venia Legendi).
Informationen zu administrativen Themen wie Identity Account oder UZH Shortname.