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UZH für Mitarbeitende

Lohnfortzahlung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall wird die Lohnfortzahlung gewährt. Für die Dauer der Lohnfortzahlung sind die Anzahl Dienstjahre ausschlaggebend.

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben alle Mitarbeitenden, ungeachtet dessen, ob sie im Monats- oder Stundenlohn angestellt sind. Bei befristeten Anstellungen besteht der Anspruch in der Regel und je nach Anzahl Dienstjahre bis zum Ende der Anstellungsdauer.

Merkblatt zur Lohnfortzahlung (PDF, 111 KB)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis