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Bei Krankheitsabsenzen sind Sie verpflichtet, Ihre vorgesetzte Person sofort zu informieren. Spätestens bei einer Krankheitsabwesenheit von einer Woche und mehr müssen Sie Ihrer vorgesetzten Person ein Arztzeugnis abgeben. Vorgesetzte können auch für kürzere Absenzen ein Arztzeugnis verlangen.
Die zuständige HR Beratung der Abteilung Personal berät Vorgesetzte und Mitarbeitende im Fall von schweren Erkrankungen bzw. lang andauernden oder häufig wiederkehrenden Absenzen.
Für Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger eines UZH Candoc Grant oder UZH Postdoc Grant gelten eigene Regelungen.
Die oben aufgeführten Informationen gelten auch für Unfälle.
Unfallmeldung
Bei einem Unfall müssen Sie so bald wie möglich eine Unfallmeldung ausfüllen. Das Formular «Unfallmeldung» verwenden Sie, wenn:
Formular Unfallmeldung (PDF, 1 MB)*
Das Formular «Bagatellunfall» verwenden Sie, wenn:
Formular Bagatellunfallmeldung (PDF, 854 KB)*
Das Formular können Sie online ausfüllen und an Ihre personalverantwortliche Person weiterleiten.
Bei Unfallmeldungen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen muss der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit auf dem Unfallschein eintragen. Bei Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit muss die versicherte Person den Unfallschein unverzüglich der personalverantwortlichen Person abgeben.
Wichtig: Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, muss für die Taggeldabrechnung mindestens monatlich eine Kopie des Unfallscheins der personalverantwortlichen Person weitergeleitet werden.
Die versicherte Person muss die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse unverzüglich nach Erhalt an die personalverantwortliche Person weiterleiten. Die Personalverantwortlichen müssen der Abteilung Personal mitteilen, ab wann die versicherte Person wieder zu 100 % arbeitsfähig ist.
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