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Wissenschaftlich ausgewiesene Angehörige des Lehrkörpers werden mit der Habilitation zu Privatdozentinnen oder Privatdozenten ernannt. Sie erhalten damit die Lehrbefugnis (Venia Legendi).
Das jeweilige Habilitationsverfahren ist in den Habilitationsordnungen der Fakultäten beschrieben.
Mit dem Inkrafttreten der geänderten Universitätsordnung auf den 1. August 2017 wurde die Venia Legendi auf Dauer erteilt, so dass auch die Ernennung zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten auf Dauer erfolgt. Somit entfällt die bisherige Praxis der periodischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Venia Legendi noch erfüllt sind. Diese Regelung gilt auch für Privatdozierende, die den Titel vor Inkrafttreten der geänderten Universitätsordnung erhalten haben.
Einhergehend mit diesen Neuerungen werden auch das Habilitationsverfahren sowie das Verfahren zur Ernennung von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren zukünftig angepasst. Zu diesem Zweck befinden sich Rahmenverordnungen in Arbeit, die vom Universitätsrat zu erlassen sind. Die Fakultäten werden sich an diesen Rahmenverordnungen orientieren und entsprechend neue Habilitationsordnungen sowie Verordnungen zur Ernennung und zur Verlängerung von Titularprofessuren ausarbeiten. Alle laufenden Habilitationsverfahren richten sich noch nach den Habilitationsordnungen der Fakultäten, die bis zum Inkrafttreten der neuen Habilitationsordnungen Geltung haben.