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UZH für Mitarbeitende

HR Employee Self-Service (ESS) - FAQ

Allgemein

Was ist ESS und warum wurde dieser Service eingeführt?

ESS steht für "Employee Self-Service" und ist ein Online-Portal, über das Sie als Mitarbeitende der UZH verschiedene Personalgeschäfte selbstständig erledigen können. Es wurde eingeführt, um den Mitarbeitenden mehr Autonomie und Flexibilität bei der Verwaltung ihrer persönlichen Daten und Arbeitsangelegenheiten zu bieten. Es dient als ergänzendes Instrument zur persönlichen Unterstützung der Mitarbeitenden und fördert Transparenz und Informationsfluss innerhalb der UZH.

Wer kann ESS nutzen?

Alle Mitarbeitenden der UZH mit einer öffentlich-rechtlichen Anstellung sowie Lernende haben Zugriff auf ESS. Personen mit einer alleinigen Dozierendenanstellung sowie Honorarempfangende können ESS hingegen nicht nutzen.

Können Mitarbeitende mit Mehrfachanstellung ESS nutzen?

Mitarbeitende mit mehreren Anstellungen an der UZH können ESS nutzen, wenn Sie wenigstens eine öffentlich-rechtliche Anstellung haben.

Welche Services stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung?

Die beiden Services, die zum Start verfügbar sein werden, sind die elektronische Lohnabrechnung und die Änderung der Bankverbindung.

Wie lange kann ich auf ESS zugreifen, wenn ich die UZH verlasse?

Es kann noch bis zum Austrittsdatum darauf zugegriffen werden.

Zugang / Login

Wie funktioniert ESS und wie kann ich darauf zugreifen?

ESS ist über das Internet zugänglich. Mitarbeitende müssen sich mit ihren Zugangsdaten (Shortname und Passwort) anmelden, um auf den Service zugreifen zu können. Zusätzlich werden sie aufgefordert, sich mit der Multifaktor-Authentifizierung anzumelden.

Wo muss ich mich anmelden, damit ich ESS nutzen kann?

Für die ESS Nutzung müssen Sie sich auf dem Portal für Business Applikationen anmelden https://businessservices.uzh.ch.

Kann ich ESS auch ausserhalb der UZH mit einem privaten Computer, Smartphone oder Tablet nutzen?

Ja, Sie können ESS von jedem Ort aus und mit jedem Gerät nutzen, wenn Sie einen Internetzugang haben. Sie müssen dazu die Internetadresse vom Portal für Business Applikationenhttps://businessservices.uzh.ch aufrufen und können sich dann mit Ihren Zugangsdaten (Shortname und Passwort) anmelden. Zusätzlich werden Sie aufgefordert, sich mit der Multifaktor-Authentifizierung anzumelden.

Bankdaten ändern

Wie kann ich meine Bankdaten ändern (nur Bankverbindungen mit IBAN-Nummer)?

Um Ihre Bankdaten zu ändern, müssen Sie sich bei dem ESS anmelden und die Kachel mit dem Text «Bankdaten ändern» anklicken. Dort können Sie Ihre neuen Bankdaten eingeben und speichern. Änderungen Ihrer Bankdaten können nur für den 1. Tag eines zukünftigen Monats berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Bankdaten aus Ländern geändert werden können, die die IBAN-Nummer umgesetzt haben.

Wie kann ich eine Bankverbindung aus einem Land ohne IBAN-Nummer erfassen?

Änderungen von Bankverbindungen aus Ländern ohne IBAN-Nummer müssen weiterhin über Ihre personalverantwortliche Person eingereicht werden.

Elektronische Lohnabrechnung

Wie kann ich meine Lohnabrechnungen einsehen?

Um auf Ihre Lohnabrechnungen zuzugreifen, müssen Sie sich bei ESS anmelden und die Kachel mit dem Text «Lohnabrechnungen» anklicken. Dort finden Sie eine Liste Ihrer Lohnabrechnungen, die Sie herunterladen oder ausdrucken können.

Wann wird die Lohnabrechnung im ESS bereitgestellt?

Die Lohnabrechnung wird jeweils am Tag der Lohnüberweisung bereitgestellt.

Für welchen Zeitraum stehen die Lohnabrechnungen im ESS zur Verfügung?

In ESS sind jeweils die Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate abrufbar.

Wie werden Mitarbeitende benachrichtigt, wenn sich der Auszahlungsbetrag auf ihrer Lohnabrechnung zum Vormonat geändert hat?

Mitarbeitende erhalten eine automatische E-Mail-Benachrichtigung, wenn sich der Auszahlungsbetrag auf ihrer aktuellen Lohnabrechnung im Vergleich zum Vormonat geändert hat. Diese E-Mail dient dazu, Transparenz und Informationen über mögliche Änderungen im Auszahlungsbetrag zu gewährleisten.

Wie erhalte ich meine letzte Lohnabrechnung nach meinem Austritt?

Mit der Verarbeitung des Austritts wird im System vermerkt, dass die letzten Lohnabrechnungen zusätzlich auch in Papierform an die der Abteilung Personal zuletzt gemeldete Heimatadresse versendet werden. Bitte denken Sie vor Ihrem Austritt daran, Ihre Lohnabrechnungen herunterzuladen oder auszudrucken, da Sie möglicherweise nach Ihrem Austritt noch auf diese Unterlagen zugreifen müssen.

Kann ich meine Lohnabrechnungen ausdrucken und/oder speichern?

Die Lohnabrechnungen können einzeln ausgedruckt oder heruntergeladen und anschliessend gespeichert werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für sich einen sicheren Speicher- bzw. Druckort auswählen.

An wen kann ich mich bei Fragen zu den Lohnabrechnungen wenden?

Bei Fragen zu den Lohnabrechnungen können Sie sich an die für Sie zuständige personalverantwortliche Person wenden.

Elektronischer Lohnausweis

Wie kann ich meinen Lohnausweis einsehen?

Um Ihren Lohnausweis einzusehen, melden Sie sich im ESS an und klicken auf die Kachel mit dem Text «Lohnabrechnung & Lohnausweis. Dort können sie den Lohnausweis herunterladen oder ausdrucken.

Wann wird der Lohnausweis im ESS bereitgestellt?

Der Lohnausweis wird jeweils im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr im ESS zur Verfügung gestellt. 

Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn der Lohnausweis im ESS verfügbar ist?

Sie erhalten eine automatische E-Mail-Benachrichtigung, sobald der Lohnausweis im ESS bereitgestellt wurde.

Für welchen Zeitraum stehen die Lohnausweise im ESS zur Verfügung?

Im ESS sind jeweils die Lohnausweise der letzten 2 Jahre abrufbar.

Wie erhalte ich meinen Lohnausweis nach meinem Austritt?

Bis zu ihrem offiziellen Austrittsdatum haben Sie Zugang zum ESS und können den Lohnausweis herunterladen. Den Lohnausweis für die Zeit bis zu ihrem Austritt erhalten Sie in Papierform an die der Abteilung Personal zuletzt gemeldete Heimatadresse. 

Kann ich meinen Lohnausweis ausdrucken und/oder speichern?

Die Lohnausweise können einzeln ausgedruckt oder heruntergeladen und anschliessend gespeichert werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zu meinem Lohnausweis wenden?

Bei Fragen zum Lohnausweis können Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center der Abteilung Personal wenden.

Support

Was passiert, wenn ich meine Zugangsdaten (Shortname und Passwort) vergessen habe?

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie sich an den IT-Support der Zentralen Informatik wenden https://www.zi.uzh.ch/de/support.html.

Was muss ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses online im Supportbereich der Zentralen Informatik zurücksetzen https://www.zi.uzh.ch/de/support/identitaet-zugang.html.

Wie kann ich die Multifaktor-Authentifizierung einrichten?

Wenn Sie noch keine Multifaktor-Authentifizierung haben, finden Sie eine Anleitung auf der Support-Seite der Zentralen Informatik https://www.zi.uzh.ch/de/support/Outlook-und-Kollaboration-Office-365/setup-multifactor-authentification.html.

Wer kann mir bei Problemen mit ESS helfen?

Wenn Sie Probleme mit ESS haben, können Sie sich an das für sie zuständigeCompetence Center der Abteilung Personal wenden.