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Private Nutzung Dienstfahrzeug

Die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges muss durch den Vorgesetzten der Organisationseinheit bewilligt werden. Ohne diese Bewilligung ist die Nutzung des Dienstfahrzeuges für private Zwecke verboten. 

Für Dienstfahrzeuge werden ausschliesslich Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es besteht keine Insassen- und Kaskoversicherung. Bei Privatfahrten haftet somit der Fahrzeuglenker für alle Kosten die durch ein Schadenereignis entstehen. 

Pikettfahrten unterscheiden sich zum Privatnutzen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist durch den Fahrzeuglenkenden mitzuführen. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fahrzeugflottenmanagement (FFM)

54051

Email

Bewilligung Nutzung Dienstfahrzeug privat

Vereinbarung Pikettfahrten