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UZH für Mitarbeitende

Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Universität Zürich

Aufgaben und Zusammenarbei

Die Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist eine Kernkommissionen der UZH. Sie wird von der Universitätsleitung (UL) und der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) eingesetzt.

Die Kommission A+G hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. Sie gewährleistet das Mitspracherecht der Arbeitnehmenden (gemäss EKAS-Richtlinie 6508).
b. Sie genehmigt die von SU unterbreitete Strategie in Bezug auf:
1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
2. Identifikation und Priorisierung von strategisch wichtigen Themen,
3. Festlegung der UZH-weiten Schwerpunkte im Bereich Prävention,
4. Arbeitsinstrumente und Massnahmen.
c. Sie nimmt gegenüber universitären Gremien und Einheiten Stellung zu
fakultätsspezifischen und -übergreifenden Gegenständen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
d. Sie verabschiedet bei Bedarf konkrete, für die gesamte UZH relevante und geeignete Arbeitsinstrumente und Massnahmen (wie Checklisten, Weiterbildung).
e. Sie unterstützt und berät bezüglich Finanzierungsmöglichkeiten oder Beantragung von Mitteln bei der UL für Massnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. für UZH-weite Präventionskampagnen wie Grippeimpfaktionen oder Ergonomiewochen; arbeitsmedizinische Dienstleistungen).
f. Sie wird bei Bedarf zu einzelnen Fragen von UZH-Angehörigen in Bezug auf
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beigezogen.

Die Kommission A+G kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene, projektspezifische
Arbeitsgruppen bilden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Eine Kommission der Universitätsleitung

Aufgaben und Mitglieder der Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der UZH