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Geräte und Anlagen aus Forschungsbereichen der UZH können mit biologischen, chemischen oder radioaktiven Substanzen kontaminiert sein und/oder Strahlenquellen enthalten bzw. Strahlung erzeugen, welche eine Gefährdung darstellen für das Wartungs- und Reparatur-, Transport- oder Entsorgungspersonal. Deshalb müssen Anlagen und Geräte, die aus Labors der Biosicherheitsstufe 2 oder höher oder aus einem Gift- oder Strahlenlabor stammen vor der Übergabe vollständig gereinigt und dekontaminiert werden. Ist dies nicht möglich, ist zwingend Sicherheit und Umwelt zu kontaktieren.
Das Gerät/die Anlage wurde vollständig dekontaminiert und/oder desinfiziert. Es besteht keine Gefährdung für Dritte
Jedem Auftrag (für Wartung, Reparatur, Entsorgung) an die Betriebsdienste der UZH ist eine ausgefüllte Unbedenklichkeitserklärung beizulegen.
Unbedenklichkeitserklärung zu Geräte und Zustandserklärung zu Geräte (PDF, 57 KB) (PDF, 57 KB)
Clearance Declaration for Devices and Installations in Research Areas at UZH (PDF, 53 KB)
Das Gerät/die Anlage konnte nicht vollständig dekontaminiert und/oder desinfiziert werden. Eine Gefährdung für Dritte kann nicht ausgeschlossen werden
Bitte füllen Sie die Zustandserklärung vollständig aus. Befestigen Sie das unterzeichnete Formular am Gerät und senden Sie es zusätzlich per Mail an: info@su.uzh.ch. Sicherheit und Umwelt wird Sie nach Erhalt der Angaben kontaktieren.
Zustandserklärung (PDF, 70 KB) (PDF, 70 KB)
Condition Declaration for Devices/Installations in Research Areas at UZH (PDF, 70 KB)