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Porträt | Die Universität Zürich hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung (RSB) in Kraft gesetzt, das von der Grundannahme ausgeht, dass sich alle Universitätsangehörigen mit Respekt begegnen. Die Kommission RSB dient als Anlaufstelle rund um das Thema «Schutz vor sexueller Belästigung an der UZH» und trägt mit ihrem Beratungsangebot dazu bei, dass an der UZH ein gutes Arbeits-, Lehr- und Forschungsklima herrscht – frei von sexuellen Belästigungen und sexistischen Verhaltensweisen. |
Kontakte |
Sind Sie selbst von sexuellen Belästigungen betroffen? Sind Sie unsicher, ob es sich bei einem Erlebnis, das Ihnen am Arbeitsplatz widerfahren ist, um sexuelle Belästigung oder sexistisches Verhalten gehandelt hat? Sind Sie eine universitäre Führungsperson und möchten wissen, wie Sie in Ihrem Arbeitsumfeld präventiv gegen sexuelle Grenzüberschreitungen vorgehen können? Die Ansprechpersonen RSB und die Untersuchende Person sind für Sie da. |
Team(s) | Die Kommission RSB besteht aus verschiedenen Ansprechpersonen, der Geschäftsführerin der Kommission, einer spezialisierten Beraterin und der Untersuchenden Person sowie ihrer Stellvertretung. Ansprechpersonen:
Geschäftsführerin der Kommission RSB:
Untersuchende Person:
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Webseite | Schutz vor sexueller Belästigung |