Navigation auf uzh.ch
Sie können für Ihre Kinder Familienzulagen beantragen. Zulagen können für eigene Kinder sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister und Enkelkinder beantragt werden. Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Haben Sie mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt.
Merkblatt für das Familienzulagengesetz (FamZG) (PDF, 114 KB)
Familienzulagen können mit der ausgefüllten Anmeldung für Familienzulagen bei der Abteilung Personal (zuständiges Center of Competence) beantragt werden.
Anmeldung für Familienzulagen (PDF, 314 KB)*
Änderungsmeldung für Familienzulagen (PDF, 216 KB)*
* Hinweis: PDF-Formulare müssen zur Bearbeitung zuerst auf Ihrem Arbeitsplatz gespeichert werden (z. B. unter Downloads oder Desktop). Öffnen Sie dann das Dokument über die rechte Maustaste und der Funktion «Öffnen mit» zwingend mit Adobe Acrobat Reader (oder Adobe Acrobat DC, Pro). Verwenden Sie dazu ein Adobe Acrobat Produkt mit einer Version ab 10.0. So kann das Formular problemlos ausgefüllt und gespeichert werden.