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Die Aufnahme in die Pensionskassen hängt von der Dauer Ihrer Anstellung sowie dem anrechenbaren Jahreslohn ab und beginnt in der Regel mit dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Pensionskassen versichern die angestellten Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts, der Invalidität und des Todesfalls. Im Falle des Ausscheidens aus der Pensionskasse, bevor ein solcher Fall eintritt, wird eine Freizügigkeitsleistung erbracht.
Grundsätzlich wird das Personal der UZH bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich versichert.
Inhaber*innen von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierende sowie Assistenz- und Oberärzt*innen werden in der Regel bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert (siehe PVO-UZH, §70, Abs. 2).
UZH Vorsorgeplan 101 der Vorsorgestiftung VSAO (PDF, 103 KB)