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UZH für Mitarbeitende

Pensionskassen

Die Aufnahme in die Pensionskassen hängt von der Dauer Ihrer Anstellung sowie dem anrechenbaren Jahreslohn ab und beginnt in der Regel mit dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Pensionskassen versichern die angestellten Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts, der Invalidität und des Todesfalls. Im Falle des Ausscheidens aus der Pensionskasse, bevor ein solcher Fall eintritt, wird eine Freizügigkeitsleistung erbracht.

BVK

Grundsätzlich wird das Personal der UZH bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich versichert.

Merkblatt BVK (PDF, 114 KB)

Webseite BVK

VSAO

Inhaber*innen von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierende sowie Assistenz- und Oberärzt*innen werden in der Regel bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert (siehe PVO-UZH, §70, Abs. 2).

Merkblatt VSAO (PDF, 102 KB)

Webseite VSAO

UZH Vorsorgeplan 101 der Vorsorgestiftung VSAO (PDF, 103 KB)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis