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Mitarbeitende, die auf ihr Privatfahrzeug angewiesen sind, können eine Parkbewilligung beantragen. Parkplätze können befristet oder unbefristet (länger als drei Monate) gemietet werden. Vergeben werden die Parkplätze nach Anspruchsgruppen, es ist deshalb je nach Standort mit Wartezeiten zu rechnen.
Mitarbeitende profitieren bei verschiedenen Carsharing- und Autovermietungsunternehmen von attraktiven Sonderkonditionen. Zudem stehen auch einige UZH-Leihfahrzeuge zur Verfügung.