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UZH für Mitarbeitende

Arbeitszeiterfassung

Das administrative und technische Personal (ATP) ist verpflichtet, die Arbeitszeit und die Abwesenheiten zu dokumentieren und eine Arbeitszeittabelle zu führen. Diese muss monatlich von der vorgesetzten Person geprüft und visiert werden. Nachfolgend finden Sie die Arbeitszeittabelle sowie die Anleitung zur Erfassung der Arbeitszeiten.

Arbeitszeittabelle 2024 (XLSX, 713 KB)

Anleitung zur Arbeitszeittabelle 2024 (PDF, 265 KB)

Merkblatt Nacht-, Samstags- und Sonntagseinsätze / Pikettdienst (PDF, 158 KB)

Arbeitszeitregelung für den Jahreswechsel 2024/2025 (PDF, 198 KB)

Zeitumrechner (XLSX, 55 KB) (vom Stundenformat ins Dezimalformat oder umgekehrt)

 

Angehörige des Mittelbaus haben keine Pflicht zur Führung einer persönlichen Zeitbuchhaltung, aber das Recht. Sie haben nur dann Anspruch auf ein nicht bezogenes Ferienguthaben oder die Kompensation eines positiven Arbeitszeitsaldos, wenn sie eine Zeitbuchhaltung führen und diese von der vorgesetzten Person geprüft und visiert wird.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis