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Unter Abordnung wird ein vorübergehender Wechsel des Arbeitsortes innerhalb der Schweiz oder in andere Länder bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses mit der UZH verstanden.
Für eine rechtlich gültige Abordnung ist laut VVO §93 ab dem 6. Arbeitstag am neuen Arbeitsort eine Mutationsverfügung der UZH notwendig.
Die zuständige personalverantwortliche Person füllt die Mutationsverfügung aus und reicht das Formular bei der Abteilung Personal ein.
Bei Reisen ins Ausland im Rahmen der Abordnung sind Mitarbeitende der UZH reiseversichert.
Reiseversicherung & Assistenzleistungen für Abordnungen und Dienstreisen