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UZH für Mitarbeitende

UZH bleibt bei der BVK

Die Mitarbeitenden und Pensionierten der UZH sind wie andere kantonale Angestellte mehrheitlich bei der BVK versichert. Mitte 2015 hat der Stiftungsrat der BVK Anpassungen des Vorsorgereglements angekündigt, die ab 1. Januar 2017 umgesetzt werden. Die Universitätsleitung hat zusammen mit den Personalverbänden beschlossen, einen Personalausschuss einzusetzen, der die Massnahmen der BVK überprüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeben sollte. Zur Diskussion stand es, den Anschlussvertrag mit der BVK per Ende 2016 aufzulösen und sich einer anderen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen.

Der Personalausschuss nahm seine Arbeit im Frühjahr 2016 auf. Das fünfköpfige Gremium hat die Situation genau analysiert und die Angebote verschiedener Kassen geprüft. Als Empfehlung spricht sie sich für den Wechsel zur Profond oder als Alternative zur Vita-Sammelstiftung aus. (Siehe Mitteilung des Personalausschusses BVK).

Die Universitätsleitung hat die Empfehlung des Personalausschusses sorgfältig erwogen und sich bei ihrer Entscheidung auf die Arbeit des Ausschusses gestützt. Sie hat nach sorgfältiger Abwägung entschieden, bei der BVK zu bleiben. Im Folgenden werden die Gründe dafür erläutert.

Rahmenbedingungen

Pensionskassen sind die zweite Säule der Leistungen im Alter. Bei allen Arbeitnehmenden wird jeden Monat ein Teil des Lohnes an die Pensionskasse weitergeleitet, zusammen mit dem Anteil des Arbeitgebers. Im Lauf der Zeit wird viel Geld angespart. Die Pensionskasse legt das Geld an und schreibt es inklusive Zinsen dem Konto jedes einzelnen Versicherten gut. Sobald ein Arbeitnehmer pensioniert wird, zahlt die Pensionskasse dieses Kapital aus oder wandelt es in eine Rente um.

Dabei sind zwei Dinge wichtig: Zum einen die durchschnittliche Lebenserwartung und zum anderen der Zins. Das vorhandene Kapital wird verzinst und dieser Zins gilt über die gesamte Zeit der Pensionierung, man spricht dabei vom «technischen Zins». Aus der durchschnittlichen Lebenserwartung und dem technischen Zins errechnet sich der Umwandlungssatz. Das vorhandene Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt dann die jährliche Rente.

Höhere Lebenserwartung und Tiefstzinsstand

In der Schweiz steigt die Lebenserwartung der Versicherten. Diese positive Entwicklung bedeutet für die Kassen, dass das Rentenkapital künftig im Durchschnitt für einen längeren Zeitraum reichen muss, als bisher. Die Kassen müssen daher die jährlichen Renten anders kalkulieren. Sollte Geld zur Finanzierung der Renten der Pensionierten fehlen, muss es von den Kassen entweder über den Kapitalmarkt erwirtschaftet werden – was im aktuellen Zinsumfeld mit historischem Tiefstzinsstand zunehmend schwieriger und risikoreicher wird. Oder es findet eine Umlagerung von den Berufstätigen zu den Rentnern statt, indem die Altersguthaben der Berufstätigen tiefer verzinst werden als das Rentenkapital.

Entwicklung der Zinssätze
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In den letzten Jahren sind die Obligationenzinsen laufend gesunken, der BVG-Mindestzins wurde jedoch nicht gleichermassen reduziert. So war die Differenz zwischen risikoarmen Anlagen und Mindestverzinsung noch nie so gross wie heute. (Quelle: Exactis AG)

Die BVK wird aufgrund dieser Tatsachen den technischen Zinssatz ab 1.1.2017 auf zwei Prozent anpassen. Dies hat für die aktiv Versicherten einen tieferen Umwandlungssatz zur Folge. Mit Abfederungsmassnahmen und dank höheren Beiträgen resultiert im Median eine Senkung der Altersrente um rund 8 Prozent. Im Median bedeutet, dass die Hälfte der Versicherten mit einer geringeren und die andere Hälfte mit einer grösseren Senkung der erwarteten Rente rechnen muss.

Vier Prämissen für den Verbleib

Die Entscheidung für oder gegen die BVK ist nicht leicht und hängt von unterschiedlichen Annahmen und Prämissen ab. Die Universitätsleitung hat sich bei Ihrem Entscheid von folgenden vier Prämissen leiten lassen:

  1. nachhaltige und gute berufliche Vorsorge
  2. perioden- und zeitnahe Finanzierung
  3. keine Umverteilung
  4. Verankerung im Kanton Zürich

1. Nachhaltigkeit

In den letzten Jahren hat die BVK gut gewirtschaftet und ihre Unterdeckung bis zu einem Deckungsgrad von 98.7 % (Stand August 2016) abarbeiten können. Die BVK will gerade in Zeiten historischer Tiefstzinsen so investieren, dass ihre Anlagen auf sicheren Säulen ruhen. Sprich: nachhaltig und beständig bleiben. Der von der BVK festgelegte neue Umwandlungssatz von 4,87% beruht einerseits auf einem technischen Zinssatz von 2% sowie der Berechnung der Lebensdauer auf Grundlage der Generationentafel. Diese berücksichtigt, dass z.B. ein heute 20-jähriger zum Zeitpunkt seiner Pensionierung im Jahr 2061 eine längere Lebenserwartung aufweisen wird, als ein heute 65-jähriger. Die Berechnungsgrundlagen der BVK sind deshalb aus heutiger Sicht auf dem aktuellsten Stand und es ist von einer auf alle Beteiligten (Versicherte, Arbeitgeber und Kasse) angemessenen Nachhaltigkeit der ab 1.01.2017 geltenden Lösung auszugehen.

2. Periodengerechte und zeitnahe Finanzierung

Viele Schweizer Pensionskassen rechnen sowohl hinsichtlich der Zinsentwicklung als auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung mit ausgesprochen optimistischen Prognosen. Treten diese nicht ein, so müssen die aktiv Versicherten die Renten der Pensionierten mitfinanzieren, das heisst, die jüngere Generation bezahlt für die ältere. Die Universitätsleitung will solche generationenübergreifende Finanzierungsmodelle vermeiden. Insbesondere gilt es dabei zu berücksichtigen, dass an der UZH mittelfristig geburtenstarke Jahrgänge vor der Pensionierung stehen. Bei einer Generationenumlage würde somit die Last, die von der jüngeren Generation getragen werden muss, noch merklich zunehmen. Die Universitätsleitung ist davon überzeugt, dass auch andere Pensionskassen in Zukunft dieselbe Richtung einschlagen werden wie die BVK, wenn sie periodengerecht kalkulieren wollen.

Altersstruktur der UZH-Mitarbeitenden
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Die Altersstruktur der UZH-Mitarbeitenden. Bei einer Generationenumlage würde die Last für die jüngere Generation merklich zunehmen. (Quelle: Exactis AG)

3. Verzicht auf Umverteilung

Der Universitätsleitung ist es wichtig, dass die aktiven Versicherten sowie die Rentenbezüger gleichgestellt sind. Ebenso sollen Versicherte, die nicht an der UZH pensioniert werden oder solche, die Leistung als Kapital beziehen nicht gegenüber denen benachteiligt werden, die an der UZH in Rente gehen. Die BVK rechnet mit einem versicherungstechnisch neutralen Umwandlungssatz. Das heisst, die Renten können mit dem Vorsorgekapital und dem technischen Zins für die anzunehmende Lebensdauer vollständig finanziert werden, ohne dass die aktiv Versicherten die Renten mitfinanzieren, indem ihr Sparkapital niedriger verzinst wird. Durch den versicherungstechnisch neutralen Umwandlungssatz der BVK sind Kapitalbezüger mit Rentenbezügern gleichgestellt. Die Zinsen auf die Altersguthaben der Aktivversicherten kommen vollständig dem Versicherten zu Gute und werden nicht dazu herangezogen, einen überhöhten Umwandlungssatz zu finanzieren.

Vergleich Rentenversprechungen
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Vergleich der Rentenversprechungen. Die Renten der BVK können mit einem Zins von 2% vollständig finanziert werden. Bei Vita, bzw. Profond müssen die Renten über höhere Zinserträge (gelb) oder durch eine Umverteilung von den aktiv Versicherten auf die Rentner (blau) finanziert werden. (Quelle: Exactis AG)

4. Verankerung im Kanton

Die UZH ist eine öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Seit 1998 gewährt das Universitätsgesetz der UZH den Status einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit. Mit dem Entscheid von 1998 setzte die Regierung grosses Vertrauen in die UZH und gewährte ihr eine Sonderstellung im Kanton.

Die UZH ist die einzige universitäre kantonale Hochschule mit einem sehr grossen Budget; sie wird zur Hälfte vom Kanton finanziert. Sie hat die Freiheit – da, wo sie sie braucht – für die Kernaufgaben Forschung und Lehre. Die UZH ist eng verknüpft mit dem Kanton, gleichzeitig profitiert sie von der starken Anbindung an den Kanton. 

Die Universitätsleitung anerkennt das finanzielle Engagement des Kantons bei der Sanierung der BVK. Sie sieht sich in einer solidarischen Gemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten des Kantons Zürich und ist bereit, die Massnahmen mitzutragen, die zu einer langfristigen Stabilisierung und Sicherung der Renten für alle BVK-Versicherten führen.

Weiterführende Informationen

Neu gewählter Stiftungsrat der BVK steht fest

Für den Wahlkreis IV – Bildungsorganisationen – ist als Arbeitnehmervertreterin Calista Fischer gewählt worden. Als Arbeitgebervertreter der UZH nimmt Professor Felix Uhlmann im obersten Organ der BVK Einsitz.

Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 19. Oktober 2016

Die Aufzeichnung ist nur im Netzwerk der Universität oder für Angehörige der UZH mit ihrem Login (Shortname) abrufbar.