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Stammt das Gerät aus einem BL2- oder BL3-Labor, Gift-, Chemie- oder Strahlenlabor muss bei jeder Verschiebung (Umzug, Entsorgung) eine Unbedenklichkeitserklärung ausgefüllt und am Gerät angebracht werden.
Nicht funktionierendes Gerät |
Dieses wird von uns fachgerecht entsorgt. Wenden Sie sich an das für Ihren Standort zuständige Entsorgungsteam. |
zur Kontaktliste Entsorgungsteam |
Funktionierendes Gerät |
Die UZH betreibt eine Gerätebörse mit dem Ziel, nicht mehr genutzte Geräte und Laborapparate wieder in den Einsatz zu bringen.
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zur Website UZH Gerätebörse |