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Versicherungen und Steuern

Die Richtlinien zum Versicherungswesen des Kantons Zürich gelten auch für die Universität Zürich. Der Kanton Zürich agiert als Selbstversicherer. Das heisst, er trägt die meisten Risiken und Schäden selber. Der Versicherungsdienst des Kantons Zürich ist für den Abschluss und die Aufhebung von Versicherungsverträgen sowie die Betreuung von laufenden Policen zuständig. Das Fahrzeugflottenmanagement UZH (FFM UZH) stellt die Koordination sicher. 

Haftpflichtversicherung Für alle Dienstfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, nicht aber eine Kaskoversicherung.
Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis kann beim Fahrzeugflottenmanagement UZH bestellt werden. 
Mitgeführtes Material Diebstahl von mitgeführtem Material ist nicht versichert. Bei wertvollen Messeinrichtungen oder Gegenständen im Fahrzeug prüft die Organisationseinheit beim Versicherungsdienst des Kantons Zürich den Abschluss einer zusätzlichen Versicherungsdeckung. 
Insassenversicherung Eine Insassenversicherung besteht nicht und ist nicht abzuschliessen. Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Somit ist jede Person mit Wohnsitz der Schweiz gegen die Folgen von Unfall versichert.
Dienstfahrt mit privatem Fahrzeug Für Dienstfahren mit Kilometerentschädigung im privaten Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung. 

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontakt betr. mitgeführtem Material