Private Nutzung UZH-Fahrzeug
Bei freier Kapazität und nach Absprache mit der nutzenden Organisationseinheit (OE) können UZH-Fahrzeuge durch UZH-Mitarbeitende zu Sonderkonditionen für private Fahrten genutzt werden. Die private Nutzung muss durch den Vorgesetzten der nutzenden OE bewilligt und bestätigt werden. Ohne diese schriftliche Bestätigung ist die Nutzung des UZH-Fahrzeuges für private Zwecke verboten.
Für UZH-Fahrzeuge wird ausschliesslich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es besteht keine Insassen- und Kaskoversicherung. Bei Privatfahrten haftet somit der Fahrzeuglenker für alle Kosten, die durch ein Schadenereignis entstehen.