UZH-Fahrzeug im Ausland
UZH-Fahrzeuge dürfen im Ausland gefahren werden. Die Internationale Versicherungskarte – ehemals auch Grüne Karte genannt –, sollte bei Reisen ins Ausland im Auto mitführt werden. Denn die Internationale Versicherungskarte bestätigt, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt und damit ordnungsgemäss versichert ist.
Fährt ein UZH-Mitarbeiter ohne Wohnsitz in der Schweiz mit einem UZH-Fahrzeug ins Ausland wird empfohlen, dem Lenker ein Bestätigungsschreiben in der Landessprache des Ziellandes mitzugeben mit folgendem Inhalt:
- Bestätigung betreffend Funktion und Anstellung bei der UZH, Fakultät X oder Institut/Abteilung X
- Bestätigung, dass das Fahrzeug der UZH gehört
- Bestätigung der ausdrücklichen Erlaubnis zur Fahrt nach (Zielland)
- genaue Identität des Lenkers