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Vorgehen bei einem Unfall während einer Dienstfahrt mit einem Dienstfahrzeug:
Unfallaufnahme bei Sachschaden (Polizei kann beigezogen werden) |
Europäisches Unfallprotokoll am Unfallort ausfüllen und wenn möglich mit weiteren Dokumenten (Skizze, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen, ggf. Polizeirapport) ergänzen und unterzeichnen. Innerhalb von 48h muss der Schaden dem Versicherungsdienst des Kantons Zürich mit dem Schadenformular und dem Europäischen Unfallprotokoll gemeldet werden. |
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Unfallaufnahme bei Personenschaden (Polizei muss zwingend beigezogen werden) |
Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und wenn möglich mit weiteren Dokumenten (Skizze, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen, Polizeirapport) ergänzen und unterzeichnen. Ist ein Angehöriger der UZH beteiligt, muss der Unfall mit dem Unfallformular der Abteilung Personal gemeldet werden. |
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