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Wer sorgt an der UZH für die Arbeitssicherheit? Wer kümmert sich um den Gesundheitsschutz der UZH-Angehörigen?
Alle UZH-Angehörigen setzen sich je nach Rolle unterschiedlich für Safety und Security an der UZH ein.
Als Leiterin oder Leiter einer Einheit sorgen Sie dafür, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden. Sie sind verpflichtet bei Bedarf Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen, für das Erstellen von Sicherheitskonzepten zu sorgen und erforderliche Massnahmen zu treffen.
Zudem sorgen Sie dafür, dass Mitarbeitenden über die wesentlichen Punkte bezüglich Sicherheit im Alltag (z.B. Tragen von persönlicher Schutzausrüstung), aber auch im Ereignisfall (Intervention) informiert sind. Je nach Gefährdung ist für die erforderliche Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten (z.B. BSO's, Laserschutzbeauftragte etc.) zu sorgen.
Ihre Aufgaben sind vereinfacht in der untenstehende SUVA-Darstellung und im Detail in der "Zuständigkeitsmatrix bezüglich Safety und Security an der UZH" beschrieben.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unterstützen Sie Ihre Einheit oder Vorgesetzten in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften. Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen Ihrer Vorgesetzten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, welche den Gesundheitsschutz oder die Arbeitssicherheit beeinträchtigen (vgl. Suva-Darstellung).
Als Studentin oder Student unterstützen Sie Ihre Dozierenden in der Durchführung der Unfallverhütungs- und Gesundheitsvorschriften. Sie kennen und befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und Weisungen der Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. Suva-Darstellung).
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von Kliniken oder Laboratorien unterstützen Sie Ihre Einheit oder Vorgesetzten in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften. Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen Ihrer Vorgesetzten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden ihnen Mängel, welche den Gesundheitsschutz oder die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Sicherheitsbeauftragten ihrer Organisationseinheit (z.B. bezüglich Biosicherheit, Chemiesicherheit, Strahlenschutz, etc.). Dies ist besonders wichtig, bevor sie erstmals eine Arbeit in einem Labor oder Klinikbereich ausführen.
Ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung (AKV) sind in den jeweiligen Pflichtenheften beschrieben.
Diese wurden von Sicherheit und Umwelt (SU) in Anlehnung an die geltenden Vorgaben verfasst und stehen auf der SU-Homepage zum Download zur Verfügung. Sie können bei Bedarf an die Gegebenheiten der jeweiligen Einheit oder des Projekts angepasst werden. Besprechen Sie Ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung im Detail mit der für Sie zuständigen Leitung und lassen Sie diese schriftlich festhalten.
Konkret bedeutet dies: Alle UZH-Angehörigen halten sich an die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der UZH (z.B. bezüglich Brandschutz und Laborsicherheit) sowie an die spezifischen Sicherheitsvorgaben der Sicherheitsbeauftragten ihrer Organisationseinheit.
Hinweis: Sicherheit und Umwelt (SU) unterstützt sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben. Dienstleistungsangebot von SU und vorhandene Dokumente wie Merkblätter und Checklisten (z.B. Checkliste Mutterschutz, Feldarbeit und Dienstreisen). www.su.uzh.ch
Allfällige Fragen zu sicherheitsrelevanten Aspekten, die sie persönlich betreffen (z.B. Gesundheits- / Mutterschutz, Ergonomie, Diebstahl, Bedrohung) können sie an info@su.uzh.ch stellen.
Im Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses, für welches keine Handlungsanweisungen oder Checklisten existieren, wenden sie sich an das ServiceCenter der UZH, welches rund um die Uhr besetzt ist.
Im Vorfeld von Exkursionen und Auslandaufenthalten beachten Sie die Informationen zum Travel Risk Management.
Link zur Feldarbeit und Auslandeinsätze
Welches sind Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes? (SUVA)