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AHV / IV / EO

Die AHV ist ein Teil des eidgenössischen Sozialversicherungssystems, das auf dem sogenannten Dreisäulenprinzip basiert: Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch.

Jedes in der Schweiz erzielte Entgelt, das auf einer Arbeitsleistung beruht, ist grundsätzlich AHV-pflichtig.

Merkblatt AHV Allgemeine Informationen (PDF, 76 KB)

 

Weitere Informationen zur Invalidenversicherung:

Invalidenversicherung

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

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