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UZH für Mitarbeitende

Arbeitsmodelle der UZH

Arbeitsmodell «Mobiles Arbeiten»

An der UZH bestehen bereits einige flexible Arbeitsmodelle, z.B. Teilzeitarbeit und Jobsharing. Per 1. Mai 2022 hat die UZH «Mobiles Arbeiten» als weiteres Arbeitsmodell eingeführt.

Das Arbeitsmodell «Mobiles Arbeiten» orientiert sich an den Erfordernissen einer Präsenzuniversität und nutzt zugleich die Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitsorganisation. Es wird hier im Folgenden beschrieben.

Leitgedanken

  1. Die UZH ist eine Präsenzuniversität, an der
    • eine eng verbundene Forschungs- und Lehrgemeinschaft einen lebendigen Austausch kultiviert und zu deren Selbstverständnis die Pflege des persönlichen (nicht virtuellen) Austauschs auf allen Ebenen gehört;
    • ein Teamspirit herrscht und eine hohe Identifikation mit der UZH und ihren Einheiten spürbar ist.
  2. Die UZH ist ein Ort der Innovation, an dem
    • die Chancen zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation wahrgenommen und das Potential der Digitalisierung umgesetzt wird;
    • das mobile Arbeiten angepasst auf die fachlichen, funktionalen und persönlichen Rahmenbedingungen angewendet wird.
  3. Im Spannungsfeld zwischen den gemeinsamen Interessen und Erwartungen einerseits und individueller Arbeitsoptimierung andererseits
    • werden die Chancen und Risiken bei der Ausgestaltung des mobilen Arbeitens an der UZH bewusst mitberücksichtigt und wird den zentralen Aspekten des (wissenschaftlichen) Gedankenaustauschs, des Teamspirits und den sozialen Dimensionen der Zusammenarbeit Rechnung getragen;
    • nehmen Professor*innen sowie die weiteren (wissenschaftlichen) Führungsverantwortlichen als (akademische) Rollenmodelle eine Schlüssel- und Vorbildrolle ein.

Mobiles Arbeiten an der UZH

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Mitarbeitenden arbeiten in der Regel zu sechzig Prozent und mehr ihres jeweiligen Beschäftigungsgrades vor Ort an der UZH. Im darüber hinausgehenden Pensum ist mobiles Arbeiten möglich, soweit die betrieblichen Bedürfnisse und die Aufgaben der Mitarbeitenden es zulassen. Damit trägt die UZH den oben genannten Leitgedanken Rechnung. Sie stützt sich dabei auf Erkenntnisse der Forschungsliteratur zum Personalmanagement und zur Unternehmensführung.
  • Mobiles Arbeiten ist für Mitarbeitende freiwillig, es besteht aber kein Anspruch darauf.
  • Mobiles Arbeiten ist gleichwertig zur Arbeit vor Ort an der UZH, d.h. es gelten dieselben personalrechtlichen Regelungen.

Richtlinie «Mobiles Arbeiten an der UZH» (PDF, 109 KB)

Mobiles Arbeiten ist grundsätzlich in Form individueller schriftlicher Vereinbarungen zu treffen, Grundlage dafür ist die Mustervereinbarung

Mustervereinbarung über mobiles Arbeiten an der UZH (PDF, 199 KB)*

Gemeinsamer Lernprozess

Die Weiterentwicklung der Arbeitskultur an der UZH ist langfristig angelegt und erfolgt auf der Basis eines gemeinsamen Lernprozesses. Folgende Massnahmen sollen diesen Lernprozess unterstützen:

  • Die Abteilung Personal hat ein spezifisches Beratungs- und Coachingangebot für Führungskräfte zum Umgang mit mobilen Arbeitsmodellen etabliert.
  • Um die Erfahrungen und Präferenzen der Mitarbeitenden einzubeziehen, führte die UZH in 2022/2023 das Projekt "Future of Work@UZH – Mobiles Arbeiten" durch. Dieses Projekt beinhaltete eine Mitarbeitendenbefragung zum mobilen Arbeiten und ein Pilotprojekt mit Professorinnen und Professoren aller Fakultäten sowie ihren Teams.

    Projektergebnisse

 

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Beratung und Unterstützung

Die Abteilung Personal bietet Beratung und Coaching für Führungskräfte zum Umgang mit mobilen Arbeitsmodellen an, zum Beispiel:

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