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Die ersten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, ausser bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht. Eine solche Verlängerung muss von der Abteilung Personal verfügt werden.
Vor Abschluss Ihrer Probezeit erfolgt ein Gespräch zwischen Ihnen und der vorgesetzten Person. Bei diesem Gespräch wird eine Beurteilung Ihrer Leistung in der Probezeit vorgenommen und festgehalten, ob das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird.
Hier finden Sie das bisherige und das neue Formular*:
Probezeitbeurteilung bis Ende 2024
Probezeitbeurteilung (PDF, 275 KB)
Probezeitgespräch mit Beurteilung ab 2025
Probezeitgespräch mit Beurteilung (PDF, 467 KB)
Wird während der Probezeit festgestellt, dass die gewünschten Anforderungen von Ihnen nicht erfüllt werden, muss Ihre vorgesetzte oder Ihre zuständige personalverantwortliche Person umgehend, mindestens vier Wochen vor Ablauf der Probezeit, mit der Abteilung Personal Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ein allfälliges Kündigungsprozedere (formelles Verfahren mit Antrag auf Kündigung und Gewähren des rechtlichen Gehörs) muss rechtzeitig initiiert werden.
Wichtig: Seien Sie beide in Ihrem Feedback transparent! Machen Sie sich, sowohl als Mitarbeiter*in wie auch als vorgesetzte Person, während der Probezeit genügend Notizen und sprechen Sie frühzeitig miteinander allfällige Defizite an.
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